Im Jahre 2012 führte Rheinland-Pfalz als erstes Bundesland eine Rauchwarnmelderpflicht für alle Gebäude mit Wohnnutzung ein. Die anderen Bundesländer folgten. Welche Rauchwarnmelder dabei eingesetzt werden dürfen, regelt die DIN EN ISO 14604. Lediglich die nach dieser Norm geprüften Rauchwarnmelder erfüllen die baurechtlichen Anforderungen. Die durch uns angebotenen Rauchwarnmelder erfüllen diese Norm und sind Vds-geprüft und zugelassen.